Kosten – Kostenerstattung

Die Osteopathie-Behandlungen werden von zahlreichen Krankenkassen teilweise erstattet. Informieren Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse über bestehende Regelungen und Kostenübernahmen.

  • Osteopathie – Anamnese/Untersuchung/Erstbehandlung 130,00 €
  • Osteopathie – Folgetermin (60 Min.) 130,00 €
  • Osteopathie – Folgetermin (30 Min.) 75,00 €
  • Dry Needling 100,00 €
  • Yogatherapie je Sitzung (60 Min.) 100,00 €
  • Kinesiotaping 15,00-20,00 €

INFORMATIONEN ZUR KOSTENERSTATTUNG

Osteopathie – Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Ein privates Rezept oder alternativ ein Empfehlungsschreiben eines Arztes ist zur Kostenbezuschussung durch die gesetzlichen Kassen meist notwendig. Eine vollständige Liste und Bedingungen der beteiligten Versicherungen finden Sie hier: https://bv-osteopathie.de/fuerpatienten/kostenerstattung-osteopathie/

Osteopathie/Naturheilkunde – Erstattung privater Versicherungen
Alle privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Osteopathen ganz oder teilweise, sofern die Leistung vertraglich mitversichert ist.  Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten der Naturheilkunde erstattet, sollten Sie vorab Ihren Vertrag prüfen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Richtlinien der Heilpraktiker Gebührenordnung – GeBüH gemäß der tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistung.